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Allg.  Geschäftsbedingungen 

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und KATHARINA SARBACH CONSULTING.

1.2 KATHARINA SARBACH CONSULTING begleitet Unternehmen bei der digitalen Transformation, strategischen Expansion sowie der Einführung moderner Arbeits- und Führungsstrukturen. Der Fokus liegt auf der Automatisierung von Prozessen, dem gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie der Optimierung von Geschäftsmodellen. Darüber hinaus unterstützt KATHARINA SARBACH CONSULTING Unternehmen beim Markteintritt, der Neuausrichtung von Sales-Organisationen und der Stabilisierung interner Abläufe und Kundenbeziehungen.

1.3 Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die Anwendbarkeit dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn KATHARINA SARBACH CONSULTING ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen

2.1 Widersprüche zwischen Vertragsbestandteilen werden in folgender Rangfolge behandelt: Vertragsurkunde, AGB, Angebot.

2.2 Frühere Absprachen oder Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich vermerkt sind.

2.3 Änderungen bedürfen der Schriftform.

3. Angebot und Vergütung

3.1 Angebote sind 30 Tage ab Einreichung verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.2 Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

3.3 Vom Kunden bezogene Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Standardansätzen von KATHARINA SARBACH CONSULTING in Rechnung gestellt.

3.4 Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, kann KATHARINA SARBACH CONSULTING die Rechnung unmittelbar nach Eingang des unterzeichneten Vertrags oder einer schriftlichen Bestellung ausstellen.

3.5 Wiederkehrende Kosten werden dem Kunden zu Beginn der vertraglichen Laufzeit für die jeweilige Rechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt.

3.6 Reisespesen werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Zwischen den zwei Parteien besteht eine gegenseitige Informationspflicht. Sie zeigen sich gegenseitig sofort alle Umstände aus ihren Bereichen an, welche die vertragsgemäße Erfüllung gefährden oder für die Vertragsbeziehung insgesamt von Bedeutung sein können.

4.2 Der Kunde stellt alle erforderlichen Ressourcen bereit und gewährt Zugang zu relevanten Daten und Infrastruktur.

4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Mittel (z. B. Daten, Texte, Bilder), welche er KATHARINA SARBACH CONSULTING für die Weiterverwendung oder Weiterverarbeitung zur Verfügung stellt, keine Rechte Dritter verletzen und trägt die volle Verantwortung dafür.

4.4 Die Ausführung von Leistungen erfolgt unter Anwendung anerkannter Methoden und aktuellen Standards.

5. Beizug von Dritten

5.1 KATHARINA SARBACH CONSULTING ist berechtigt, Dritte beizuziehen. Der Kunde wird auf Wunsch darüber in Kenntnis gesetzt.

5.2 Werden vom Kunden ausgewählte Dritte beigezogen, übernimmt KATHARINA SARBACH CONSULTING keine Haftung.

6. Verzug

6.1 Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde notwendige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

6.2 Bei Zahlungsverzug ist KATHARINA SARBACH CONSULTING berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p. a. sowie eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung zu berechnen.

6.3 Nach zweimaliger Mahnung kann KATHARINA SARBACH CONSULTING den Vertrag fristlos kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

7. Haftung

7.1 KATHARINA SARBACH CONSULTING haftet uneingeschränkt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt.

7.3 KATHARINA SARBACH CONSULTING haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden durch Dritte.

7.4 Jegliche Haftungsansprüche verjähren nach zwölf Monaten.

8. Kündigung und Vertragsauflösung

8.1 Verträge werden projektbezogen abgeschlossen. Die Laufzeit richtet sich nach den im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Bedingungen.

8.2 Bei Kündigung vor Vertragsbeginn schuldet der Kunde KATHARINA SARBACH CONSULTING alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung der Leistung des Kunden pro rata temporis nicht möglich.

8.3 KATHARINA SARBACH CONSULTING kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt. Löst KATHARINA SARBACH CONSULTING den Vertrag auf, weil der Kunde rechts- oder vertragswidrig gehandelt, gegen seine Pflichten gemäß der vorliegenden AGB verstoßen oder die erbrachten Dienstleistungen anderweitig missbraucht hat, so schuldet der Kunde KATHARINA SARBACH CONSULTING sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen.

9.2 Die Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

9.3 KATHARINA SARBACH CONSULTING verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.

10.2 Für sämtliche Streitigkeiten, im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB und den Einzelverträgen, ist der Gerichtsstand am Domizil von KATHARINA SARBACH CONSULTING zuständig.

Stand, Februar 2025

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